Klasse A
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Der Motorradführerschein Klasse A befähigt zum Führen folgender Fahrzeuge:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h sowie
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung über 15 kW, einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von über 50 ccm.
Alle Begrenzungen der Klassen AM, A1 und A2 werden für den Führerschein der Klasse A aufgehoben.
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Mindestalter Direkteinstieg:
24 Jahre
Mindestalter Erweiterung:
Mind. 2 Jahre Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse A2
Eingeschlossene Klassen:
A2, A1 und AM
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Theoretische Ausbildung (1 Stunde = 90 Minuten) |
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Direkteinstieg | 12 Stunden Grundstoff 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht |
Erweiterung | Nach § 15 Absatz 3 FeV ist keine theoretische Prüfung nötig |
Praktische Ausbildung (1 Stunde = 45 Minuten) |
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Direkteinstieg | |
Grundausbildung: | abhängig von den persönlichen Fähigkeiten |
Sonderfahrten | 12 Stunden (Autobahn / Nachtfahrt / Überland) |
Prüfung | Nach Einschätzung des Fahrlehrers |
Erweiterung A2 auf A |
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Fahrstunden | nur nach Ermessen des Fahrlehrers notwendig |
Prüfung | mit / ohne Fahrstunden möglich |
Notwendige Unterlagen Personalausweis / Pass, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto |